Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, welches bereits 2011 in Istanbul getroffen wurde. Seit Februar 2018 ist sie geltendes Recht in Deutschland. Als ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt an Frauen und Mädchen, hat sie in Deutschland den Status eines Bundesgesetzes.

Gewalt gegen Frauen ist der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben. Sie ist struktureller Natur und kann sowohl als Ursache als auch als Folge des Machtgefälles betrachtet werden.

Das Übereinkommen beschreibt geschlechtsspezifische Gewalt demnach als eine Form von struktureller Diskriminierung. Es handelt sich somit um eine Menschenrechtsverletzung, deren Verhütung und Bekämpfung per Gesetz Aufgabe des Staates ist. Für die Praxis bedeutet dies unter anderem, dass Opferschutzeinrichtungen, Fachstellen und Präventionsmaßnahmen keine freiwilligen Leistungen sind.

Die Konvention folgt dem Leitgedanken, dass der Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt nur dann erfolgreich sein kann, wenn eine ganzheitliche und koordinierte Politik verfolgt wird. Sie enthält umfassende Forderungen zur Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung.

2021 haben sowohl der Kreistag als auch der Stadtrat die Einrichtung jeweils einer halben Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene beschlossen. Diese Beschlüsse wurden maßgeblich durch die Mitarbeit sowie das Einbringen von fachliche Expertise des FRAUEN*FORUMS mitbestimmt.


Weitere Informationen:
https://gleichstellung.goettingen.de/istanbul-konvention/

Textfassung der Istanbul-Konvention: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/verhuetung-und-bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen-und-haeuslicher-gewalt-122282

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